Logopädische Therapie
Die logopädische Therapie behandelt Störungen der Sprache, des Sprechens, des Schluckens, der Stimme, des Redeflusses oder auch Muskelfunktionsstörungen im Mund- und Gesichtsbereich.
Allgemeines:
- Für jede logopädische Behandlung (auch privat) benötigen Sie eine ärztliche Verordnung
- Privatpatienten klären bitte im Vorfeld die Kostenübernahme (und deren Höhe) mit ihrer Krankenversicherung. Vor Behandlung schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab.
- Der Behandlungsbeginn muss spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum erfolgen. Darum bitte zuerst in der Praxis einen Termin vereinbaren.
- Die Terminvereinbarung kann telefonisch oder per Kontakt und E-Mail durchgeführt werden
- Bitte sprechen Sie Ihren Namen, die Telefonnummer und mögliche Behandlungszeiten auf die Mailbox, wir rufen Sie zurück.
Behandlungskosten entstehen nur bei Privatpatienten, die diese dann bei Ihrer Versicherung einreichen.
Für Patienten über 18 Jahren sind die Therapeuten verpflichtet im Auftrag der Krankenkasse die Zuzahlungen einzuziehen. Von der Zuzahlung befreite Patienten bringen bitte zum ersten Termin ihr Befreiungskärtchen mit.
Therapie:
Beim ersten Termin führe ich ein Anamnesegespräch und die Diagnostik durch. Hierbei interessieren mich Daten zur Entstehung und des Verlaufs der Krankheit. Bei Kindern sind außerdem auch entwicklungsrelevante Geschehnisse oder Auffälligkeiten von Bedeutung.
Nach der Auswertung der Diagnostik wird das individuelle Therapieverfahren besprochen. Dabei wird den Eltern und erwachsenen Patienten auch die Notwendigkeit des häuslichen Übens nahegebracht.
Anschließend werden die verordneten Therapien durchgeführt.
Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit (wenn erwünscht) mit den Ärzten, Erziehern, Lehrern, Therapeuten und dem Pflegepersonal der Einrichtungen kann den Therapieerfolg erheblich verbessern.